In Potsdam ist die Wohnungsnot allgegenwärtig. Auch Mitglieder unserer Stadtteilgewerkschaft haben mit der Verdrängung aus ihren Wohnungen zu kämpfen. Um dem etwas entgegenzusetzen, haben wir gemeinsam Informationen zusammengestellt, die uns helfen sollen, wenn Wohnungsverkäufe drohen.
Beispiel eines Handzettels, den ihr bei Wohnungsbesichtigungen an Kaufinteressent:innen verteilen könnt, siehe hier.
Was tun bei Wohnungsverkäufen?
Grundsatz: Je schneller der Wohnungsverkauf stattfindet, desto schneller drohen mögliche Eigenbedarfskündigungen durch die neuen Eigentümer:innen. Im Umkehrschluss: Alles, was den Verkaufsprozess verlangsamt, verschafft euch, den Betroffenen, Zeit.
0. Kündigungsschutz klären, Vorsorge und Vernetzung
- Ob ihr einen Kündigungsschutz von mindestens 3 Jahren bei drohenden Eigenbedarfskündigungen habt, hängt davon ab, ob euer Mietvertrag älter ist als die Umwandlung des Mietshauses in Wohnungseigentum.
- Bei Unsicherheit Informationen dazu beim Grundbuchamt einholen (Grundbuchamt/Amtsgericht, vorher telefonisch anfragen, eure Frage erklären (wurde euer Haus umgewandelt und wenn ja, wann?) und klären, wie ihr Grundbuchauszug bekommen könnt); mehr Infos hier.
- Vorsorge: Es ist besser, mit der Unterstützung eines Mietervereins und einer Rechtsschutzversicherung im Verkaufsprozess und gegenüber Eigenbedarfskündigungen gewappnet zu sein.
- Vernetzung:
- Mit Nachbarschaft verbünden: Ist noch jemand aus eurer Nachbarschaft betroffen oder zeigen sich Nachbar:innen solidarisch mit euch? Gegenseitige Unterstützung ist nützlich, spätestens bei den Wohnungsbesichtigungen (Nachbarn als Zeug:innen, siehe unten); mehr Infos hier.
- Mit Gruppen in Potsdam verbünden, an Erfahrungen teilhaben und (politische) Unterstützung bekommen:
1. Kommunikation mit der Hausverwaltung / Eigentümer:in
- Stellt eure Kommunikation auf postalisch um. Das verschafft Zeit, Dinge zu prüfen und ggf. Beratung einzuholen. Kommunikation über E-Mail, Telefon oder über Spontantermine sind meist ein Nachteil.
- Besteht auf Schriftlichkeit bei:
- Besichtigungsanfragen
- Terminabsprachen
- „Infos“ zu Kaufinteressent*innen / Makler*innen
- Unterschreibt nichts vor Ort. Nehmt Unterlagen mit und prüft sie in Ruhe.
2. Erste Besichtigung durch Makleroder Eigentümer:in
Grundsatz: Es gibt kein allgemeines, anlassloses Wohnungsbesichtigungsrecht. Besichtigungen brauchen einen sachlichen Anlass (z. B. konkreter Verkauf mit ernsthaften Interessent:innen) und müssen schonend organisiert werden.
Bei Datenweitergabe an Makler:in ohne euer Einverständnis: Wenn sich ein/eine Makler:in direkt bei euch melden sollte, verstößt dies gegen Datenschutzbestimmungen, da die Vermietung im Vorhinein darüber informieren muss, wenn Mieter:innen-Daten weitergegeben werden. Für eine solche Weitergabe von personenbezogenen Daten gegenüber Dritten, ohne dass die Mieter:innen informiert werden, kann auch Bußgeld erhoben werden. Konkrete Schritte wären hier: eine Anzeige beim Datenschutzbeauftragten (Landesdatenschutzbeauftragten nach Geschäftssitz des Maklers auswählen; Landesdatenschutzbeauftragte in Brandenburg); eine Auskunft über gespeicherte Daten von der Vermietung fordern; und/oder der Widerruf evtl. erteilter Genehmigungen für die Daten-Weitergabe.)
Was ihr vorab verlangen könnt:
- Verlangt eine konkrete Beschreibung von der Hausverwaltung / Eigentümer:in, warum eure Wohnung besichtigt werden soll und wie die Wohnungsbesichtigung erfolgen soll. Sollte die Besichtigung eher grundlos oder allgemein gerechtfertigt sein, ignoriert oder lehnt die Anfrage zur Wohnungsbesichtigung freundlich ab.
- Ankündigung mindestens 3–4 Tage vorher (schriftlich) mit:
- konkretem Zweck (Verkauf, Wertermittlung, etc.)
- Datum/Uhrzeit/Dauer
- Namen + Funktionen aller Personen, die die Wohnung betreten sollen
- Spontanbesuche könnt ihr immer ablehnen.
- Makler*in / Dritte nur mit Bevollmächtigung:
- Wenn der/die Eigentümer*in nicht selbst kommt, könnt ihr eine vom Eigentümerunterschriebene Originalvollmacht verlangen.
- Personenzahl begrenzen: „angemessen“ ist euer Maßstab (nicht 10 Leute gleichzeitig).
- Keine Fotos/Videos zulassen.
- Schon die Anfertigung von Fotos in einer bewohnten Wohnung setzt eure Zustimmung voraus – die könnt ihr verweigern. Nur zur Dokumentation von Schäden darf der Vermieter sehr beschränkt Fotos anfertigen, aber auf keinen Fall zur Vermarktung der Wohnung verwenden.
- Praktisch: freundlich, klar ansagen („keine Aufnahmen“) und bei Bedarf darum bitten, Kamera/Handy sichtbar wegzulegen.
- Zeug*innen organisieren: Nachbar*innen / Freund*innen als Begleitung (auch als spätere Zeug*innen).
3. Kaufbesichtigungen werden angebahnt
Hier geht’s meist um Termindruck. Ihr müsst Besichtigungen grundsätzlich ermöglichen, aber ihr müsst sie nicht „maximal bequem“ machen.
- Terminfindung: Wenn ihr die ersten Termine nicht wahrnehmen könnt, könnt ihr auf Unzumutbarkeiten hinweisen und Alternativtermine vorschlagen – wichtig ist: (schriftlich) reagieren und nicht komplett blocken.
- Auch hier: Ihr müsst keine Kommunikation zur Terminanbahnung über Telefon, Chat, E-Mail oder an der Wohnungstür akzeptieren
- Rhythmus/Dauer bündeln: Ein Sammeltermin pro Woche (z. B. 60 Minuten) ist oft praktikabler als viele Einzeltermine.
- Gruppengröße: Ihr könnt z. B. auf 3–4 Personen gleichzeitig begrenzen
4. Besichtigungen durch Kaufinteressent*innen
Grundsatz: freundlich bleiben, abersignalisieren, dass man in der Wohnung verbleiben möchte, ohne Abmahnungen zu riskieren. Ihr müsst keine angenehme Verkaufsatmosphäre schaffen.
Immer machbar (niedriges Risiko):
- Identität verlangen: Interessent*innen müssen für euch identifizierbar sein.
- Zeug*innen dabei haben: ruhig mehrere Personen aus Haus/Nachbarschaft.
- Klare Position: „Wir wollen hier wohnen bleiben, wir kennen unsere Rechte, wir sind organisiert.“
- Handzettel „Hinweise für Kaufinteressenten einer Eigentumswohnung“ an Kaufinteressent:in verteilen (Beispiel eines Handzettels siehe hier, angepasst nach Infoblatt von Berliner Mieterverein)
- Privatsphäre schützen: persönliche Fotos/Unterlagen wegräumen, ggf. einzelne Bereiche mit Stoffen „neutralisieren“
- Vertretung: Ihr müsst nicht zwingend selbst anwesend sein; ihr könnt euch vertreten lassen (wenn euch das entlastet).
- Weitere Möglichkeiten: Mieter:innengewerkschaft Berlin
Bei guter Vernetzung und höherer Risikobereitschaft:
- Wenn es im Haus ein gutes Netzwerk gibt, könnten Nachbar:innen euch unterstützen, etwa durch etwas lautere Aktivitäten wie Schleudern der Waschmaschine oder Musik. Auch das Erscheinungsbild gemeinsamer Bereiche kann sich durch andere Hausbewohnerinnen verändern. Die Aktivitäten sollten jedoch möglichst unter Beachtung der Hausordnung erfolgen.
- Mieter*innen können sich an Initiativen wenden (siehe oben Punkt „Vernetzung“), die Aktionen rund um Besichtigungen organisieren oder begleiten. In der Vergangenheit gab es z. B. Sit-ins, Konzerte, Demonstrationen oder Picknicks. Solche Aktionen können Kaufinteressierte abschrecken, bergen aber das Risiko von Abmahnungen. Ob dies sinnvoll ist, hängt von der individuellen Risikobereitschaft ab. Eine rechtliche Beratung für die Aktivitäten vorab ist empfehlenswert.
Textbausteine
Bei Bedarf, am besten postalisch mit Bitte um Bestätigung. Dabei muss nicht „im vorauseilenden Gehorsam“ alles im Vorhinein von euch abgeklärt werden. Die folgenden Textbausteine können daher zu gegebener Zeit genutzt werden.
Um mehr Zeit zu gewinnen, ist es besser, die Makler oder Vermieter ab und zu „auflaufen“ zu lassen. Beispielsweise können schon mehrere Terminanbahnungen versucht worden sein, bevor ihr eine klare Ansage macht, wie ihr euch Termine vorstellen könnt. Somit gewinnt ihr Zeit.
- Umstellung auf postalische Kommunikation: „Bitte führen Sie die Kommunikation im Zusammenhang mit dem Verkaufsprozess ausschließlich postalisch. So können wir alle Schreiben prüfen und ggf. beraten lassen.“
- Anforderungen an Besichtigungsankündigungen: „Besichtigungen kommen nur bei konkretem sachlichen Anlass in Betracht und sind mindestens 3–4 Tage im Voraus schriftlich anzukündigen. Die Ankündigung muss Zweck, Datum/Uhrzeit/Dauer sowie Namen und Funktionen sämtlicher Personen enthalten, die die Wohnung betreten sollen.“
- Makler*in / Dritte „Sofern die Besichtigung durch Dritte (insbesondere Makler*in) erfolgen soll, bitten wir vorab um Vorlage einer vom Eigentümer unterschriebenen Originalvollmacht. Eine Kopie ist nicht ausreichend.“
- Foto-/Videoverbot & Exposé: „Foto- oder Videoaufnahmen in der Wohnung sind ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht gestattet; diese erteilen wir nicht. Dies gilt auch für die Verwendung von Aufnahmen in Exposés oder Veröffentlichungen.“
- Datenschutz (Art. 15 DSGVO + Änderungen): „Wir haben Auskunft nach Art. 15 DSGVO verlangt. Sollte sich die Verarbeitung unserer personenbezogenen Daten im Zuge des Verkaufs ändern (Empfänger, Zwecke, Weitergaben), bitten wir um unverzügliche Information gemäß DSGVO.“
- Keine Unterschrift vor Ort: „Bitte beachten Sie: Wir unterzeichnen vor Ort keine Dokumente oder Vereinbarungen. Unterlagen nehmen wir zur Prüfung mit.“
- Positionierung (Lebensmittelpunkt / Bleibewunsch): „Die Wohnung ist seit vielen Jahren unser Lebensmittelpunkt; wir sind im Quartier verwurzelt. Angesichts der angespannten Wohnungssituation ist vergleichbarer Ersatzwohnraum schwer zu finden. Unser Ziel ist, dauerhaft in der Wohnung zu verbleiben.“
Weiterführende Infos:
- Mieter:innengewerkschaft Berlin: Was tun bei Wohnungsbesichtigungen
- Mieter:innengewerkschaft Berlin: Eigenbedarf und Wohnungsverkauf (Achtung: In Brandenburg gilt aktuell eine Kündigungssperrfrist von nur 3 Jahren)
- Berliner Mieterverein: Ratschläge bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohungen (Achtung: In Brandenburg gilt aktuell eine Kündigungssperrfrist von nur 3 Jahren)
- Berliner Mieterverein: Das Besichtigungsrecht des Vermieters
- Rechtsanwalt Henry Bach Leipzig: Besichtigungsrecht des Vermieters
- Berliner Mieterverein: Handzettel Hinweise für Kaufinteressenten einer Eigentumswohnung (an Brandenburgische Verhältnisse angepasster Handzettel siehe unten)
- Fotos von der Wohnung
- Informationen sammeln zum Status eures Hauses
- Fristen verstehen (Achtung: In Brandenburg gilt aktuell eine Kündigungssperrfrist von nur 3 Jahren)
- Nachbarschaften aktivieren